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WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufbelehrung

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Workshops und Veranstaltungen

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, gemäß

§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Hierunter fallen insbesondere Seminare, Kurse oder Veranstaltungen, die zu einem festgelegten Datum oder Zeitraum stattfinden.

 

 

 

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